Jemand kann nicht mit.
Zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung. Bei einem versicherten Rücktritt werden vertraglich geschuldete Stornokosten erstattet.
Wenn eine unerwartete Erkrankung die Reise verhindert: Sichert Euch gegen finanzielle Folgen versicherter Rücktrittsgründe ab – mit dem Angebot der Himmlischen Herbergen.
Für Gruppenreisen im Netzwerk der Himmlischen Herbergen.
Beantragung und Abwicklung über EXXIS.
pro Person für die versicherte Reise
gemäß vorliegendem Gruppenangebot
Die Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Reiseabbruch hilft bei den in den Bedingungen genannten Ereignissen.
Zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung. Bei einem versicherten Rücktritt werden vertraglich geschuldete Stornokosten erstattet.
Muss die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden, können gebuchte, nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort anteilig erstattet werden.
Der Rückreise-Schutz kann zusätzliche Rückreisekosten übernehmen, wenn ein versichertes Ereignis die planmäßige Beendigung der Reise verhindert.
Nicht jede Absage ist versichert. Bekannte oder vorhersehbare Ereignisse sowie weitere Ausschlüsse können den Schutz begrenzen. Maßgeblich sind der Versicherungsvertrag, das Produktinformationsblatt und die Versicherungsbedingungen.
Regulär spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen sehen die Bedingungen einen Abschluss am Buchungstag oder innerhalb der folgenden 7 Tage vor – immer vor Reiseantritt. Grenzfälle und den tatsächlichen Abschluss bitte mit EXXIS klären.
Reiserücktritt inklusive Reiseabbruch ist vorausgewählt. Weitere Bausteine könnt Ihr ergänzen.
An- und Abreisetag zählen hier jeweils als Reisetag. Die Unterlagen definieren diese Zählweise nicht ausdrücklich; lasst sie bei EXXIS bestätigen. Die Berechnung orientiert sich an den vorliegenden Antragsunterlagen. Sie ersetzt kein verbindliches Angebot und keine Versicherungsbestätigung.
Der Antrag geht direkt an den Versicherungsservice. Eure Angaben könnt Ihr hier direkt in den PDF-Antrag übernehmen. Sie bleiben dabei im Browser.
Die Angaben werden ausschließlich in diesem Browser in die Original-PDF übernommen. Es werden keine Formulardaten an einen Server übertragen oder dauerhaft auf dieser Seite gespeichert.
Im offiziellen Antrag die gewünschten Versicherungen auswählen und die Reiseangaben ergänzen.
Offiziellen Antrag öffnen PDF ↗Teilnehmende vollständig eintragen, Reiseleitungen bei gewählter Zusatzdeckung kennzeichnen und den Antrag unterschreiben. Die Datenschutzhinweise sind im Antrag enthalten.
Öffnet Euer Mailprogramm und sendet den unterschriebenen Antrag samt Teilnehmerliste an reise-service@exxis.de.
Mailprogramm öffnen ↗Empfänger und Text sind vorbereitet. Bitte den unterschriebenen PDF-Antrag selbst anhängen. Für eine E-Mail-Datei mit bereits enthaltenem PDF-Anhang nutzt die Funktion im Formular oben.
Auf Safari und iPhone kann sich eine PDF zunächst in der Vorschau öffnen. Nutzt dort „Teilen“ und „In Dateien sichern“. Die sichtbaren Links bleiben nach der Erstellung verfügbar. EML-Dateien werden je nach Mailprogramm nur angezeigt oder gar nicht als Entwurf geöffnet; ein automatisches Übernehmen des Anhangs ist nicht überall möglich. Alternativ PDF speichern und in Eurem Postfach selbst anhängen. Lange mailto-Texte können abgeschnitten werden; kopiert dann den vollständigen Mailtext unten.
Bei einer iframe-Einbettung können Downloads, neue Fenster und Mailprogramm-Aufrufe durch die einbettende Website gesperrt sein. Diese Seite direkt in einem neuen Fenster öffnen. Es wird nie automatisch versendet.
Öffnet Euer E-Mail-Postfach und sendet den unterschriebenen Antrag mit Teilnehmerliste an reise-service@exxis.de. Betreff: „Reiseversicherung Himmlische Herbergen – Antrag“. Alternativ postalisch an EXXIS GmbH, Ecclesiastraße 1–4, 32758 Detmold.
Hier findet Ihr Antrag, Leistungsinformationen und Bedingungen. Bitte lest die für Eure Auswahl geltenden Unterlagen vor der Beantragung.
Für Klassenfahrten, Jugendfreizeiten, Chorreisen und Erwachsenengruppen. Die Antworten erläutern die bereitgestellten Unterlagen; sie sind keine individuelle Deckungszusage.
Die Zielgruppen-Auswahl zeigt auch die Fragen, die für alle Gruppen gelten.
Nein. Die Versicherung muss für die jeweiligen Personen beantragt werden. Im Antrag sind Personenzahl und Teilnehmerliste vorgesehen. Die Buchung des Gästehauses allein ist kein Versicherungsabschluss. Für die Reiseleiterausfall-Zusatzdeckung muss die Reiserücktrittskostenversicherung für alle Reisenden beantragt werden.
Das kann versichert sein, wenn eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein anderes versichertes Ereignis die Reise unzumutbar macht. Nicht jeder Schnupfen genügt. Die Reise ist unverzüglich zu stornieren; ärztliche Nachweise, Buchungsunterlagen und Stornokostenrechnung werden benötigt. Die konkrete Leistung prüft der Versicherer.
Nicht automatisch. Nach den AVB sind bei einer gemeinsamen Buchung von mehr als sechs Personen die Mitreisenden nicht gegenseitig Risikopersonen. Der Ausfall einer Person begründet daher für sich keinen Rücktrittsschutz der ganzen Gruppe. Bei bis zu sechs gemeinsam gebuchten Personen gelten andere Regeln. Bei Ausfall einer zentralen Reiseleitung kommt die gesonderte Zusatzdeckung in Betracht.
Dafür ist die optionale Reiseleiter-/Lehrerausfallversicherung vorgesehen. Sie setzt voraus, dass für alle Reisenden die Reiserücktrittskostenversicherung beantragt wird und die Reiseleitung wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten kann, sodass die Gruppenreise storniert werden muss. Reiseleitungen in der Liste kennzeichnen. Nicht jede organisatorische Absage ist gedeckt. Die Prämie beträgt 2 % des gesamten Gruppenreisepreises.
Die bloße Änderung des Reisewunsches oder Heimweh allein sind keine in den Unterlagen genannten versicherten Rücktrittsgründe. Eine medizinisch relevante Erkrankung muss die vereinbarten Voraussetzungen erfüllen und entsprechend nachgewiesen werden. Eine allgemeine „Absage aus jedem Grund“ ist dieses Angebot nicht.
Die Nichtversetzung eines Schülers ist ausdrücklich als versichertes Ereignis genannt. Auch die Wiederholung einer nicht bestandenen Schul- oder Hochschulprüfung zum Erreichen des Abschlusses ist unter bestimmten Terminbedingungen aufgeführt. Entscheidend bleiben die weiteren Voraussetzungen, insbesondere Unvorhersehbarkeit und Zusammenhang mit dem Rücktritt. Bitte den konkreten Fall mit EXXIS prüfen.
Nein, nicht automatisch. Die Reisehaftpflicht prüft zunächst, ob ein versicherter gesetzlicher Schadenersatzanspruch besteht. Bei gemieteten oder geliehenen Gegenständen enthalten die vorliegenden allgemeinen Bedingungen Ausschlüsse. Ob für Inventar, Mieträume, Schlüssel oder deliktunfähige Kinder eine besondere Erweiterung vereinbart ist, lässt sich daraus nicht sicher bestätigen. Solche Fälle vorab ausdrücklich mit EXXIS klären.
Aus den vorliegenden Unterlagen lässt sich keine umfassende Veranstalter-, Träger- oder Berufshaftpflicht für Aufsichtspflichtverletzungen ableiten. Der Reiseschutz der Teilnehmenden ersetzt eine solche Absicherung nicht automatisch. Lasst EXXIS bestätigen, wer versichert ist und welche Ansprüche gegen Träger und Betreuungspersonen umfasst sind.
Nachlesen: Haftpflichtbedingungen und gesonderte Deckungsprüfung ↗
Nicht pauschal. Die AVB nennen auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit. Zugleich darf bei Versicherungsabschluss mit dem Ereignis nicht zu rechnen gewesen sein. Eine bereits absehbare Reiseunfähigkeit wird dadurch nicht nachträglich abgesichert. Bei laufender Behandlung oder konkreten Beschwerden vorab mit EXXIS klären; Gesundheitsdaten nicht in dieses Webseitenformular eintragen.
Ein versichertes Ereignis muss nicht zwingend die reisende Person selbst betreffen. Die AVB definieren Angehörige und weitere Risikopersonen, darunter beispielsweise Kinder, Eltern, Ehe- oder Lebenspartner. Ob das Ereignis den Rücktritt rechtfertigt, hängt von den genauen Voraussetzungen ab. Ein beliebiger Freund oder jedes andere Gruppenmitglied ist nicht automatisch eine Risikoperson.
Die AVB sehen eine Regelung zu Einzelzimmerzuschlägen vor, wenn eine mitreisende Risikoperson aus versichertem Grund storniert und die andere Person allein reist. Es gelten Begrenzungen und die Definition der Risikoperson. Gerade bei größeren Gruppen darf diese Voraussetzung nicht ungeprüft angenommen werden.
Die Webinarunterlagen nennen unter anderem Chöre, kirchliche und organisierte Gruppenreisen als Anwendungsfälle. Für die Nutzung des Rahmenangebots stimmt Ihr die konkrete Reise mit dem Gästehaus oder EXXIS ab. Eine besondere Altersgrenze oder eine pauschale Zusage für jede Reise lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht verlässlich ableiten.
Die drei Bausteine umfassen Reiserücktritt/Reiseabbruch, Reisehaftpflicht und Reiseunfall. Eine umfassende Reisekrankenversicherung ist damit nicht zugesagt. Die Unfallunterlagen enthalten zudem unterschiedliche Angaben zu Heilkosten: Das Produktblatt nennt einerseits einen Ausschluss ärztlicher Heilbehandlung, andererseits begrenzte Heilkosten. Klärt Umfang und Zusammenspiel mit Eurer Krankenversicherung vorab mit EXXIS.
Nachlesen: Produktinformation Unfall und Unfallbedingungen ↗
Die Unterlagen nennen unter anderem Invaliditäts- und Todesfallleistungen sowie Bergungskosten. Die Beträge sind nicht überall gleich: FAQ und Webinar nennen 5.000 € Bergungskosten, die Unfallbedingungen bis zu 10.000 €. Auch Heilkosten sind unterschiedlich beschrieben. Verlasst Euch deshalb für diese Details auf die konkret vereinbarte Deckung und lasst EXXIS die Summen schriftlich bestätigen.
Nachlesen: Unfallbedingungen; Abgleich mit FAQ und Produktblatt ↗
Nicht pauschal. Die Unfallbedingungen enthalten Erweiterungen und Ausschlüsse; nicht jede Aktivität und nicht jede Verletzungsursache ist gleich behandelt. Für besondere Programme wie Klettern, Wassersport oder Wettkämpfe solltet Ihr die konkrete Aktivität vor der Buchung mit EXXIS abstimmen. Eine Zusage für beliebige Aktivitäten wird hier nicht gegeben.
Regulär spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Die AVB regeln für Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn einen Abschluss am Buchungstag oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage. Die FAQ verwenden für kurzfristige Buchungen die Formulierung „ab 29 Tage“. Bei Buchungen genau an der Grenze bitte EXXIS fragen. In jedem Fall muss der Abschluss vor Reiseantritt erfolgen.
Nachlesen: AVB, Allgemeine Versicherungsinformationen; FAQ Abschnitt III ↗
Der vorliegende Antrag bezeichnet die Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Reiseabbruch als ohne Selbstbehalt. Allgemeine Bedingungen enthalten daneben Regeln für andere Tarife mit Selbstbeteiligung. Entscheidend ist die tatsächlich vereinbarte Tarifvariante. Daraus folgt keine pauschale Aussage zu Selbstbehalten anderer Bausteine.
Nachlesen: Versicherungsantrag, Reiserücktritt inklusive Reiseabbruch ↗
Bei einem versicherten Rücktritt unverzüglich stornieren und Nachweise sichern. Schäden unverzüglich an schaden-reise@exxis.de melden und die passende Schadenanzeige verwenden. Je nach Fall werden beispielsweise ärztliche Nachweise, Buchungsunterlagen, Stornorechnungen oder Reparaturbelege benötigt. Nach einem Unfall ärztliche Hilfe suchen und den Versicherer informieren. Für Invaliditätsleistungen gelten zusätzliche Fristen in den Unfallbedingungen.
Der Versicherungsabschluss befreit laut AVB nicht von der Pflicht, vertraglich geschuldete Stornokosten an den Leistungsträger zu zahlen. Im Versicherungsfall werden erstattungsfähige Kosten nach Prüfung ersetzt. Klärt die Abwicklung mit dem Gästehaus und EXXIS; eine Versicherungsanfrage setzt die Rechnung nicht automatisch außer Kraft.
Nein. Rechner, PDF-Erstellung und E-Mail-Datei bereiten die Beantragung vor. Prüft den Originalantrag, ergänzt die erforderlichen Angaben und unterschreibt ihn. Der Antrag und die Teilnehmerliste gehen an EXXIS. Lasst Euch Abschluss und Schutzbeginn bestätigen. Bei Änderungen an Namen, Personenzahl oder Reisezeitraum vorab mit EXXIS abstimmen.
Fragen zu Fristen, Deckung oder Antrag? EXXIS hilft Euch bei der Beantragung.