Reiseschutz für Eure Gruppenreise

Vorfreude bleibt.
Auch wenn Pläne kippen.

Wenn eine unerwartete Erkrankung die Reise verhindert: Sichert Euch gegen finanzielle Folgen versicherter Rücktrittsgründe ab – mit dem Angebot der Himmlischen Herbergen.

Für Gruppenreisen im Netzwerk der Himmlischen Herbergen.
Beantragung und Abwicklung über EXXIS.

Reiserücktritt + Reiseabbruch
3,30 €

pro Person für die versicherte Reise
gemäß vorliegendem Gruppenangebot

  • Reiserücktrittskosten absichern
  • Reiseabbruch inklusive
  • Ohne Selbstbehalt
Kleiner Beitrag. Gemeinsam vorausdenken.
Versicherer: Union Reiseversicherung AGService: EXXIS GmbHUnterlagen direkt verfügbar
Wenn die Reise anders läuft

Drei Situationen.
Ein passender Schutz.

Die Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Reiseabbruch hilft bei den in den Bedingungen genannten Ereignissen.

01 / VOR DER REISE

Jemand kann nicht mit.

Zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung. Bei einem versicherten Rücktritt werden vertraglich geschuldete Stornokosten erstattet.

02 / WÄHREND DER REISE

Früher nach Hause.

Muss die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden, können gebuchte, nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort anteilig erstattet werden.

03 / BEI DER RÜCKREISE

Der Rückweg ändert sich.

Der Rückreise-Schutz kann zusätzliche Rückreisekosten übernehmen, wenn ein versichertes Ereignis die planmäßige Beendigung der Reise verhindert.

Nicht jede Absage ist versichert. Bekannte oder vorhersehbare Ereignisse sowie weitere Ausschlüsse können den Schutz begrenzen. Maßgeblich sind der Versicherungsvertrag, das Produktinformationsblatt und die Versicherungsbedingungen.

Eine Gruppenreise – individuelle Risiken: Fällt eine Person aus, ist die Reise der übrigen Gruppe nicht automatisch mit abgesichert. Bei mehr als sechs gemeinsam gebuchten Personen sind Mitreisende laut AVB nicht gegenseitig Risikopersonen. Für den Ausfall einer zentralen Reiseleitung gibt es eine optionale Zusatzdeckung. Zu den Gruppenfragen →

Wichtig: rechtzeitig beantragen.

Regulär spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen sehen die Bedingungen einen Abschluss am Buchungstag oder innerhalb der folgenden 7 Tage vor – immer vor Reiseantritt. Grenzfälle und den tatsächlichen Abschluss bitte mit EXXIS klären.

EXXIS anrufen ↗
Euer Beitrag auf einen Blick

Was kostet der Schutz
für Eure Gruppe?

Reiserücktritt inklusive Reiseabbruch ist vorausgewählt. Weitere Bausteine könnt Ihr ergänzen.

Reiserücktritt + Reiseabbruch3,30 € pro Person · ohne Selbstbehalt

An- und Abreisetag zählen hier jeweils als Reisetag. Die Unterlagen definieren diese Zählweise nicht ausdrücklich; lasst sie bei EXXIS bestätigen. Die Berechnung orientiert sich an den vorliegenden Antragsunterlagen. Sie ersetzt kein verbindliches Angebot und keine Versicherungsbestätigung.

So kommt Ihr zum Abschluss

Berechnen. Ausfüllen.
Bei EXXIS einreichen.

Der Antrag geht direkt an den Versicherungsservice. Eure Angaben könnt Ihr hier direkt in den PDF-Antrag übernehmen. Sie bleiben dabei im Browser.

Euren Antrag direkt vorausfüllen

Die Angaben werden ausschließlich in diesem Browser in die Original-PDF übernommen. Es werden keine Formulardaten an einen Server übertragen oder dauerhaft auf dieser Seite gespeichert.

Alle Namen werden übernommen. Über 40 Namen werden auf zusätzlichen bearbeitbaren Teilnehmerseiten ergänzt. Kennzeichnet Reiseleitungen mit „(Reiseleitung)“ hinter dem Namen. Gewünschte Versicherungen und Personenzahl werden aus dem Beitragsrechner übernommen; die Reisetage ergeben sich für den Antrag aus den Reisedaten.

Unterschrift und Bankdaten für eine etwaige Einzugsermächtigung ergänzt Ihr anschließend selbst im PDF. Bitte prüft den gesamten Antrag und die Datenschutzhinweise vor der Unterschrift.

Antragsmail mit PDF-Anhang

Die E-Mail-Datei (.eml) enthält Empfänger, Nachricht und den ausgefüllten Antrag. Öffnet sie in einem kompatiblen Mailprogramm und prüft alles vor dem Versand. Je nach Programm müsst Ihr „Erneut senden“ oder „Als neue Nachricht bearbeiten“ wählen. Webmail unterstützt EML-Dateien nicht immer.

Ohne Dateiauswahl wird der hier vorausgefüllte, noch nicht unterschriebene Antrag angehängt. Mit Dateiauswahl wird stattdessen Eure unterschriebene PDF angehängt. Die Verarbeitung erfolgt nur im Browser.

2

Liste ergänzen & unterschreiben

Teilnehmende vollständig eintragen, Reiseleitungen bei gewählter Zusatzdeckung kennzeichnen und den Antrag unterschreiben. Die Datenschutzhinweise sind im Antrag enthalten.

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An EXXIS senden

Öffnet Euer Mailprogramm und sendet den unterschriebenen Antrag samt Teilnehmerliste an reise-service@exxis.de.

Mailprogramm öffnen ↗

Empfänger und Text sind vorbereitet. Bitte den unterschriebenen PDF-Antrag selbst anhängen. Für eine E-Mail-Datei mit bereits enthaltenem PDF-Anhang nutzt die Funktion im Formular oben.

Bitte beachten: Der Rechner, der PDF-Download und das Öffnen der E-Mail schließen noch keine Versicherung ab. Den Vertragsabschluss und den Beginn Eures Schutzes lasst Ihr Euch von EXXIS bestätigen. Die E-Mail-Datei kann den ausgefüllten oder einen von Euch ausgewählten unterschriebenen Antrag enthalten. Bitte vor dem Versand die Unterschrift und die Vollständigkeit der Teilnehmerliste prüfen.
Safari, iPhone, Webmail und Einbettungen

Auf Safari und iPhone kann sich eine PDF zunächst in der Vorschau öffnen. Nutzt dort „Teilen“ und „In Dateien sichern“. Die sichtbaren Links bleiben nach der Erstellung verfügbar. EML-Dateien werden je nach Mailprogramm nur angezeigt oder gar nicht als Entwurf geöffnet; ein automatisches Übernehmen des Anhangs ist nicht überall möglich. Alternativ PDF speichern und in Eurem Postfach selbst anhängen. Lange mailto-Texte können abgeschnitten werden; kopiert dann den vollständigen Mailtext unten.

Bei einer iframe-Einbettung können Downloads, neue Fenster und Mailprogramm-Aufrufe durch die einbettende Website gesperrt sein. Diese Seite direkt in einem neuen Fenster öffnen. Es wird nie automatisch versendet.

Kein E-Mail-Programm eingerichtet?

Öffnet Euer E-Mail-Postfach und sendet den unterschriebenen Antrag mit Teilnehmerliste an reise-service@exxis.de. Betreff: „Reiseversicherung Himmlische Herbergen – Antrag“. Alternativ postalisch an EXXIS GmbH, Ecclesiastraße 1–4, 32758 Detmold.

Aus der Gruppenpraxis

Eure Fragen.
Verständliche Antworten.

Für Klassenfahrten, Jugendfreizeiten, Chorreisen und Erwachsenengruppen. Die Antworten erläutern die bereitgestellten Unterlagen; sie sind keine individuelle Deckungszusage.

Die Zielgruppen-Auswahl zeigt auch die Fragen, die für alle Gruppen gelten.

Sind bei einer Gruppenbuchung automatisch alle versichert?

Nein. Die Versicherung muss für die jeweiligen Personen beantragt werden. Im Antrag sind Personenzahl und Teilnehmerliste vorgesehen. Die Buchung des Gästehauses allein ist kein Versicherungsabschluss. Für die Reiseleiterausfall-Zusatzdeckung muss die Reiserücktrittskostenversicherung für alle Reisenden beantragt werden.

Nachlesen: Antrag und Teilnehmerliste ↗

Ein Kind wird vor der Abfahrt krank. Werden seine Stornokosten erstattet?

Das kann versichert sein, wenn eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein anderes versichertes Ereignis die Reise unzumutbar macht. Nicht jeder Schnupfen genügt. Die Reise ist unverzüglich zu stornieren; ärztliche Nachweise, Buchungsunterlagen und Stornokostenrechnung werden benötigt. Die konkrete Leistung prüft der Versicherer.

Nachlesen: AVB Reiserücktritt, A §§ 1, 7 und 10 ↗

Eine Person fällt aus. Können deshalb alle anderen kostenfrei absagen?

Nicht automatisch. Nach den AVB sind bei einer gemeinsamen Buchung von mehr als sechs Personen die Mitreisenden nicht gegenseitig Risikopersonen. Der Ausfall einer Person begründet daher für sich keinen Rücktrittsschutz der ganzen Gruppe. Bei bis zu sechs gemeinsam gebuchten Personen gelten andere Regeln. Bei Ausfall einer zentralen Reiseleitung kommt die gesonderte Zusatzdeckung in Betracht.

Nachlesen: AVB Reiserücktritt, A § 8 ↗

Die Lehrkraft oder Freizeitleitung erkrankt. Ist die ganze Fahrt abgesichert?

Dafür ist die optionale Reiseleiter-/Lehrerausfallversicherung vorgesehen. Sie setzt voraus, dass für alle Reisenden die Reiserücktrittskostenversicherung beantragt wird und die Reiseleitung wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten kann, sodass die Gruppenreise storniert werden muss. Reiseleitungen in der Liste kennzeichnen. Nicht jede organisatorische Absage ist gedeckt. Die Prämie beträgt 2 % des gesamten Gruppenreisepreises.

Nachlesen: Versicherungsübersicht, Abschnitt IV ↗

Ein Kind möchte nicht mehr mit oder hat Heimweh. Reicht das für eine Erstattung?

Die bloße Änderung des Reisewunsches oder Heimweh allein sind keine in den Unterlagen genannten versicherten Rücktrittsgründe. Eine medizinisch relevante Erkrankung muss die vereinbarten Voraussetzungen erfüllen und entsprechend nachgewiesen werden. Eine allgemeine „Absage aus jedem Grund“ ist dieses Angebot nicht.

Nachlesen: AVB Reiserücktritt, A §§ 1 und 7 ↗

Was gilt bei Nichtversetzung oder einer Wiederholungsprüfung?

Die Nichtversetzung eines Schülers ist ausdrücklich als versichertes Ereignis genannt. Auch die Wiederholung einer nicht bestandenen Schul- oder Hochschulprüfung zum Erreichen des Abschlusses ist unter bestimmten Terminbedingungen aufgeführt. Entscheidend bleiben die weiteren Voraussetzungen, insbesondere Unvorhersehbarkeit und Zusammenhang mit dem Rücktritt. Bitte den konkreten Fall mit EXXIS prüfen.

Nachlesen: AVB Reiserücktritt, A § 7 Nr. 18 und 19 ↗

Ein Kind beschädigt etwas im Gästehaus. Zahlt die Haftpflicht immer?

Nein, nicht automatisch. Die Reisehaftpflicht prüft zunächst, ob ein versicherter gesetzlicher Schadenersatzanspruch besteht. Bei gemieteten oder geliehenen Gegenständen enthalten die vorliegenden allgemeinen Bedingungen Ausschlüsse. Ob für Inventar, Mieträume, Schlüssel oder deliktunfähige Kinder eine besondere Erweiterung vereinbart ist, lässt sich daraus nicht sicher bestätigen. Solche Fälle vorab ausdrücklich mit EXXIS klären.

Nachlesen: Haftpflichtbedingungen, insbesondere Ziffer 7 ↗

Ist die Aufsichtspflicht der Gruppenleitung damit vollständig abgesichert?

Aus den vorliegenden Unterlagen lässt sich keine umfassende Veranstalter-, Träger- oder Berufshaftpflicht für Aufsichtspflichtverletzungen ableiten. Der Reiseschutz der Teilnehmenden ersetzt eine solche Absicherung nicht automatisch. Lasst EXXIS bestätigen, wer versichert ist und welche Ansprüche gegen Träger und Betreuungspersonen umfasst sind.

Nachlesen: Haftpflichtbedingungen und gesonderte Deckungsprüfung ↗

Eine Person hat eine chronische Erkrankung. Ist sie grundsätzlich ausgeschlossen?

Nicht pauschal. Die AVB nennen auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit. Zugleich darf bei Versicherungsabschluss mit dem Ereignis nicht zu rechnen gewesen sein. Eine bereits absehbare Reiseunfähigkeit wird dadurch nicht nachträglich abgesichert. Bei laufender Behandlung oder konkreten Beschwerden vorab mit EXXIS klären; Gesundheitsdaten nicht in dieses Webseitenformular eintragen.

Nachlesen: AVB Reiserücktritt, A §§ 1 und 7 ↗

Ein naher Angehöriger wird schwer krank. Kann ich zurücktreten?

Ein versichertes Ereignis muss nicht zwingend die reisende Person selbst betreffen. Die AVB definieren Angehörige und weitere Risikopersonen, darunter beispielsweise Kinder, Eltern, Ehe- oder Lebenspartner. Ob das Ereignis den Rücktritt rechtfertigt, hängt von den genauen Voraussetzungen ab. Ein beliebiger Freund oder jedes andere Gruppenmitglied ist nicht automatisch eine Risikoperson.

Nachlesen: AVB Reiserücktritt, A § 8 ↗

Was passiert mit den Mehrkosten, wenn die andere Person im Doppelzimmer ausfällt?

Die AVB sehen eine Regelung zu Einzelzimmerzuschlägen vor, wenn eine mitreisende Risikoperson aus versichertem Grund storniert und die andere Person allein reist. Es gelten Begrenzungen und die Definition der Risikoperson. Gerade bei größeren Gruppen darf diese Voraussetzung nicht ungeprüft angenommen werden.

Nachlesen: AVB Reiserücktritt, A §§ 4 und 8 ↗

Sind Chöre, Kirchengruppen und andere Erwachsenengruppen gemeint?

Die Webinarunterlagen nennen unter anderem Chöre, kirchliche und organisierte Gruppenreisen als Anwendungsfälle. Für die Nutzung des Rahmenangebots stimmt Ihr die konkrete Reise mit dem Gästehaus oder EXXIS ab. Eine besondere Altersgrenze oder eine pauschale Zusage für jede Reise lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht verlässlich ableiten.

Nachlesen: Webinarunterlagen vom 18.09.2026 ↗

Brauchen wir zusätzlich eine Krankenversicherung, insbesondere im Ausland?

Die drei Bausteine umfassen Reiserücktritt/Reiseabbruch, Reisehaftpflicht und Reiseunfall. Eine umfassende Reisekrankenversicherung ist damit nicht zugesagt. Die Unfallunterlagen enthalten zudem unterschiedliche Angaben zu Heilkosten: Das Produktblatt nennt einerseits einen Ausschluss ärztlicher Heilbehandlung, andererseits begrenzte Heilkosten. Klärt Umfang und Zusammenspiel mit Eurer Krankenversicherung vorab mit EXXIS.

Nachlesen: Produktinformation Unfall und Unfallbedingungen ↗

Welche Unfallleistungen können wir konkret erwarten?

Die Unterlagen nennen unter anderem Invaliditäts- und Todesfallleistungen sowie Bergungskosten. Die Beträge sind nicht überall gleich: FAQ und Webinar nennen 5.000 € Bergungskosten, die Unfallbedingungen bis zu 10.000 €. Auch Heilkosten sind unterschiedlich beschrieben. Verlasst Euch deshalb für diese Details auf die konkret vereinbarte Deckung und lasst EXXIS die Summen schriftlich bestätigen.

Nachlesen: Unfallbedingungen; Abgleich mit FAQ und Produktblatt ↗

Sind Sport, Ausflüge und alle Freizeitaktivitäten versichert?

Nicht pauschal. Die Unfallbedingungen enthalten Erweiterungen und Ausschlüsse; nicht jede Aktivität und nicht jede Verletzungsursache ist gleich behandelt. Für besondere Programme wie Klettern, Wassersport oder Wettkämpfe solltet Ihr die konkrete Aktivität vor der Buchung mit EXXIS abstimmen. Eine Zusage für beliebige Aktivitäten wird hier nicht gegeben.

Nachlesen: Unfallbedingungen, Ziffern 1 und 4 ↗

Wie früh müssen wir die Versicherung abschließen?

Regulär spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Die AVB regeln für Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn einen Abschluss am Buchungstag oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage. Die FAQ verwenden für kurzfristige Buchungen die Formulierung „ab 29 Tage“. Bei Buchungen genau an der Grenze bitte EXXIS fragen. In jedem Fall muss der Abschluss vor Reiseantritt erfolgen.

Nachlesen: AVB, Allgemeine Versicherungsinformationen; FAQ Abschnitt III ↗

Was bedeutet „ohne Selbstbehalt“ bei diesem Angebot?

Der vorliegende Antrag bezeichnet die Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Reiseabbruch als ohne Selbstbehalt. Allgemeine Bedingungen enthalten daneben Regeln für andere Tarife mit Selbstbeteiligung. Entscheidend ist die tatsächlich vereinbarte Tarifvariante. Daraus folgt keine pauschale Aussage zu Selbstbehalten anderer Bausteine.

Nachlesen: Versicherungsantrag, Reiserücktritt inklusive Reiseabbruch ↗

Wie gehen wir bei einer Erkrankung oder einem Schaden richtig vor?

Bei einem versicherten Rücktritt unverzüglich stornieren und Nachweise sichern. Schäden unverzüglich an schaden-reise@exxis.de melden und die passende Schadenanzeige verwenden. Je nach Fall werden beispielsweise ärztliche Nachweise, Buchungsunterlagen, Stornorechnungen oder Reparaturbelege benötigt. Nach einem Unfall ärztliche Hilfe suchen und den Versicherer informieren. Für Invaliditätsleistungen gelten zusätzliche Fristen in den Unfallbedingungen.

Nachlesen: FAQ, Schadenfall; AVB und Schadenanzeigen ↗

Muss die Gruppe die Stornorechnung trotzdem bezahlen?

Der Versicherungsabschluss befreit laut AVB nicht von der Pflicht, vertraglich geschuldete Stornokosten an den Leistungsträger zu zahlen. Im Versicherungsfall werden erstattungsfähige Kosten nach Prüfung ersetzt. Klärt die Abwicklung mit dem Gästehaus und EXXIS; eine Versicherungsanfrage setzt die Rechnung nicht automatisch außer Kraft.

Nachlesen: AVB, Wichtige Hinweise für den Schadensfall ↗

Reicht der Klick auf der Landingpage als Versicherungsabschluss?

Nein. Rechner, PDF-Erstellung und E-Mail-Datei bereiten die Beantragung vor. Prüft den Originalantrag, ergänzt die erforderlichen Angaben und unterschreibt ihn. Der Antrag und die Teilnehmerliste gehen an EXXIS. Lasst Euch Abschluss und Schutzbeginn bestätigen. Bei Änderungen an Namen, Personenzahl oder Reisezeitraum vorab mit EXXIS abstimmen.

Nachlesen: Offizieller Antrag und Datenschutzhinweise ↗

Eine gute Reise beginnt
mit klaren Antworten.

Fragen zu Fristen, Deckung oder Antrag? EXXIS hilft Euch bei der Beantragung.

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